Direkt zum Inhalt

Beugehaftantrag abgelehnt

Mit Beschluß vom 7. August 2008 hat der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat beim BGH den Antrag auf Beugehaft gegen Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt abgelehnt.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008&Sort=3&nr=44935&linked=pm&Blank=1

Aufruf gegen die Beugehaft.

Keine Beugehaft für Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt!

Öffentlicher Aufruf Keine Beugehaft für Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt!

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshof hat auf Antrag der Bundesanwaltschaft entschieden, die drei ehemaligen Mitglieder der RAF Brigitte Mohnhaupt, Knut Folkerts und Christian Klar in Beugehaft zu nehmen, um sie zu Aussagen über das Attentat auf den Generalbundesanwalt Buback zu zwingen. Mohnhaupt, Folkerts und Klar waren auf Antrag derselben Bundesanwaltschaft wegen des Attentats verurteilt worden und 24 bzw. 18 Jahre inhaftiert oder sind, wie Christian Klar, seit über 25 Jahren in Haft - lange Zeit in Isolation. Foto:

Hafenstraße Hamburg 2008, © Karl-Heinz Dellwo

 

Die Beugehaft wird begründet mit Behauptungen des wegen Beteiligung an der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Schleyer Verurteilten Peter-Jürgen Boock, er habe gehört, es sei Stefan Wisniewski gewesen, der die tödlichen Schüsse auf den Generalbundesanwalt Siegfried Buback abgegeben habe.

Foto: Hafenstrasse Hamburg 2008, ©Karl-Heinz Dellwo

 

In diesem Zusammenhang taucht eine Akte des Bundesamtes für Verfassungsschutz aus dem Jahr 1982 auf, der zufolge eine RAF-Gefangene die „sichere Beweislage" der Strafverfolgungsbehörden widerlegt habe, mit der die Verurteilung von Folkerts, Mohnhaupt und Klar vom Oberlandesgericht Stuttgart begründet worden war. Die Bundesanwaltschaft musste inzwischen einräumen, bereits 1982 durch den Verfassungsschutz von dieser Aussage unterrichtet worden zu sein. Bundesinnenminister Schäuble hat dennoch die 26 Jahre alte Akte im Januar 2008 sperren lassen, weil ihre Veröffentlichung "dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde".

Wir, die Unterzeichner, halten es für den Ausdruck eines unerträglichen Zynismus, wenn ein Staat, der ihm vorliegende Erkenntnisse jahrzehntelang vertuscht hat und noch heute vor der Öffentlichkeit verbirgt, seiner Justiz erlaubt, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt nach jahrzehntelanger Haft wieder einzusperren und die jetzt schon über 25 Jahre andauernde Inhaftierung von Christian Klar zu verlängern. Wir sind der Auffassung, dass nach über 30 Jahren eine politische Aufarbeitung dieser Auseinandersetzung möglich sein muss.

Foto: Rote Flora Hamburg 2008 ©Karl-Heinz Dellwo

 

Sie können Ihre Unterstützung per Mail mitteilen: unterschrift@bellastoria.de oder postalisch an folgende Adresse: Bündnis gegen Beugehaft, c/o Schwarzmarkt, Kleiner Schäferkamp 46, 20357 Hamburg V.i.S.d.P. Ulrike Winkelmann

Bitte keine Unterschriften mehr. Diese Aktion ist inzwischen mit der Absendung der Unterschriftenliste mit mehr als 1300 Unterschriften an die Justizministerin Brigitte Zypries beendet worden.